Verschieden Führerscheinklassen

PKW

Klasse B (ab 18 Jahre) >>

Kraftfahrzeuge-außer Krafträder-bis 3500kg zul.GM 8 Sitzplätze, außer Fahrer inkl. Anhänger bis 750kg


Klasse B (ab 17 Jahre) >>

Kraftfahrzeuge-außer Krafträder-bis 3500kg zul.GM 8 Sitzplätze, außer Fahrer inkl. Anhänger bis 750kg
Dabei wird es Jugendlichen bereits mit 17 Jahren ermöglicht, eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE zu erwerben. Diese Fahrerlaubnis ist jedoch mit der Auflage verbunden, nur zusammen mit einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson zu fahren, die mindestens 30 Jahre alt ist und mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B ist. Ziel der Regelung ist es, die hohen Unfallquoten bei Fahranfängern zu senken, da diese noch nicht über die notwendige Erfahrung verfügen.


NEU: Klasse B197 (Schaltkompetenz bei Automatikprüfung) >>

Wie Klasse B und Klasse B ab 17 Jahre; mit der Besonderheit, die Fahrpraktische Ausbildung kombiniert auf einem Schalt- und einem Automatikfahrzeug zu absolvieren. Die Prüfung erfolgt entspannt auf einem Automatikfahrzeug und es dürfen nach bestandener Prüfung sowohl Schalt- als auch Automatikfahrzeuge geführt werden.
Voraussetzung ist, dass während der Fahrpraktischen Ausbildung mindestens 10 Übungsfahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltfahrzeug stattgefunden haben und ein Nachweis über eine Schaltkompetenz vorliegt. Diese wird gemeinsam mit dem Fahrlehrer durchgeführt. Keine Sorge, es werden nicht mehr Fahrstunden anfallen, wie bei einer herkömmlichen Ausbildung. 

Zweiradklasse

Mofa (ab 15 Jahre) >>

Mofas, bis 25 km/h.

Klasse AM (ab 15 Jahre) >>

Zweirädrige Kleinkrafträder, und Fahrräder mit Hilfsmotor max 50ccm und 45km/h.

Klasse A1 (ab 16 Jahre) >>

Leichtkrafträder Hubraum: nicht mehr als 125ccm, Nennleistung nicht mehr als 11kw.

Klasse A2 (ab 18 Jahre) >>

Krafträder, auch mit Beiwagen Hubraum: mehr als 50ccm, bbH mehr als 45km/h. Max 35 kW und ein Verhältnis Leistung zu Leermasse max 0,2 kW/kg.

Klasse A (ab 24 Jahre) >>

Krafträder, auch mit Beiwagen Hubraum: mehr als 50ccm, bbH mehr als 45km/h. Motorleistung von mehr als 15 kW.

Klasse B196 (ab 25 Jahre) >>

Leichtkrafträder, Hubraum nicht mehr als 125ccm, Nennleistung nicht mehr als 11kw bei Vorbesitz Klasse B seit mindestens 5 Jahren.

LKW

Klasse C1 (ab 18 Jahre) >>

Kraftfahrzeuge – außer Krafträder – mit einer zul. GM von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg. Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer. Anhänger mit einer zul GM von nicht mehr als 750 kg.

 

Klasse C1E (ab 18 Jahre) >>

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Kl. C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg. zul. GM. Die zul. GM der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen.

 

Klasse C (ab 21 Jahre) >>

Kraftfahrzeuge – außer Krafträder – mit einer zul. GM von mehr als 3.500 kg. Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer. Anhänger mit einer zul GM von nicht mehr als 750 kg.

 

Klasse CE (ab 21 Jahre) >>



Kombination aus Kraftfahrzeugen der Kl. C und Anhängern mit mehr als 750 kg zul. GM.

Bus

Klasse D1 (ab 21 Jahre) >>

Kraftfahrzeuge – außer Krafträder – nicht länger als 8 m. Beförderung von mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer. Anhänger mit einer zul GM von nicht mehr als 750 kg.

 

Klasse D1E (ab 21 Jahre) >>

Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Kl. D1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zul GM. Die zul GM der Kombination darf nicht mehr als 12.00 kg betragen. Keine Personenbeförderung auf  dem Anhänger.

 

Klasse D (ab 24 Jahre) >>

Kraftfahrzeuge – außer Krafträder – die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt sind. Anhänger mit einer zul. GM von nicht mehr als 750 kg.

 

Klasse DE (ab 24 Jahre) >>



Kombination aus Kraftfahrzeug der Kl. D und Anhängern mit mehr als  750kg zgl. GM.

Traktoren

 Klasse L (ab 16 Jahre) >>

a) Landwirtschaftliche Zugmaschine mit einer bbH bis max 40 km/h, mit Anhänger bis zu einer bbH von max 25 km/h.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH bis max 25 km/h, auch mit Anhänger.

Klasse T (ab 16 Jahre) >>

a) Landwirtschaftliche Zugmaschine mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.
Alterstufung:
Die Kl. T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.

PKW mit Anhänger

Klasse B96 (ab 18 Jahre) >>

Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.

Klasse BE (ab 18 Jahre) >>

Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger, die die Grenzwerte der in die Klasse B, oder B96 fallenden Kombination übersteigen.