Berufskraftfahrer
 

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die  Grundqualifikation und die Weiterbildung. Es gilt für alle Fahrer, die im Güterverkehr oder Personenverkehr gewerblich fahren und Fahrzeuge lenken, für die ein Führerschein der C- und D-Klassen erforderlich ist.

Die Modul-Weiterbildung: 

Das BKrFQG verpflichtet alle 5 Jahre zur Teilnahme an 35 Stunden Unterricht in Einheiten (Module oder Kenntnisbereiche genannt) von mindestens 7 Stunden. Es ist möglich die 35 Stunden in 5 einzelne Module á 7 Stunden aufzuteilen. So bleiben Sie zeitlich flexibel und können beispielsweise jedes Jahr ein Modul absolvieren oder alle 5 Jahre alle 5 Module in einem Jahr.
Unsere Fahrschule hat sich auf dem Gebiet der Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrer spezialisiert und bietet Ihnen regelmäßig Weiterbildungs-Module an.

Treffpunkt:
  • Beginn jeweils um 8.30 Uhr im
  • Fahrschulzentrum Jan Kluge, Mierendorffstr. 14, 69469 Weinheim 
Kosten:  
  • 90,00 € (inkl. Seminarunterlagen, Getränke, Mittagsverpflegung)
Dauer:  
  • pro Modul 7 Stunden

Gerne beraten wir sie für weitere Informationen persönlich. Tel 06201-17142 oder 0172-6355197

TERMINE MODUL-SCHULUNGEN

 Modul 1
  • 27.01.2024
  • 13.04.2024
  • 15.06.2024
  • 21.09.2024
  • 16.11.2024
Modul 2
  • 03.02.2024
  • 20.04.2024
  • 22.06.2024
  • 28.09.2024
  • 23.11.2024
Modul 3
  • 10.02.2024
  • 27.04.2024
  • 29.06.2024
  • 12.10.2024
  • 30.11.2024
Modul 4
  • 17.02.2024
  • 04.05.2024
  • 06.07.2024
  • 19.10.2024
  • 07.12.2024
Modul 5
  • 24.02.2024
  • 11.05.2024
  • 13.07.2024
  • 26.10.2024
  • 14.12.2024

⇒ Haben sie noch Bedarf an Schulungen außerhalb  dieser angegebenen Terminen?

Bei größeren Gruppen bieten wir gerne Zusatztermine an.

Modul 1: Vermittlung einer wirtschaftlichen Fahrweise
Kenntnisbereiche: 1.1, 1.2, 1.3
Inhalte: 
  • Eco-Fahrphilosophie
  • Technische Wartung
  • Alternative Kraftstoffe und Abgasnachbehandlungssysteme
  • Technik zur Unterstützung wirtschaftlichen Fahrens
  • Analyse der Fahrwiderstände
Ziel:

Vermittlung einer wirtschaftlichen Fahrweise  

Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Kenntnisbereiche: 3.1, 3.5
Inhalte: 
  • Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen
  • Technische Merkmale und Funktionsweisen der Sicherheitsaustattung im LKW (Assistenzsysteme)
  • Kraftübertragung, Kurvenfahrten, Bremsmethoden 
Ziel:

Kenntnisse im Umgang mit moderner Sicherheitstechnik im LKW sowie richtiges Verhalten in Grenzsituationen 

Modul 5: Ladungssicherung 
Kenntnisbereich 1.4
Inhalte:
  • Kenntnisse über die wirkenden Kräfte während der Fahrt
  • Einsatz von Hilfsmitteln (Antirutschmatte etc.)
  • Berechnung der Nutzlast der Ladung und des Nutzvolumens
  • Richtige Verteilung der Ladung und Vermeidung von Überlastung
  • Feststell- und Verzurrtechniken 
Ziel:

Richtige Ladungssicherung zur Vermeidung von Unfällen 

Modul 2: Vorschriften für den Güterverkehr
Kenntnisbereiche: 2.1, 2.2
Inhalte:
  • Allgemeine Vorschriften für den Güterverkehr (CMR, Dokumente)
  • Sozialrechtliche Rahmenbedingungen und deren Vorschriften 
  • wie Tageslenkzeit, Fahrtunterbrechungen, Tagesruhezeit und Kontrollgeräte
  • Neue und alte Verkehrsregeln
  • Digitales Kontrollgerät 
Ziel:

Kenntnisse zu den allgemeinen und sozialrechtlichen Vorschriften

Modul 4: Nur “Fahrer”? Oder doch mehr?! Dienstleister und Imageträger
Kenntnisbereiche: 3.2, 3.3, 3.4, 3.6, 3.7
Inhalte:
  • Kenntnisse des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs und der Marktordnung
  • Der Fahrer als Imageträger des Unternehmens
  • Kommunikationspartner des Fahrers (Konfliktsituationen)
  • Unterschiedliche Rollen des Fahrers
 
Ziel:

Sensibilisierung der Fahrer für die Rolle als Repräsentanten des Unternehmens 

Die Grundqualifikation LKW / Bus

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die Grundqualifikation und die Weiterbildung. Es gilt für alle Fahrer, die im Güterverkehr, Personenverkehr ab 3.5 t oder Werkverkehr gewerblich fahren und Fahrzeuge lenken, für die ein Führerschein der Klasse C oder D erforderlich ist.

 
Die Grundqualifikation betrifft alle Neueinsteiger in den Beruf, deren LKW-Führerschein nach dem 10.09.2008 ausgestellt wurde.

Es gibt drei Möglichkeiten die Grundqualifikation zu erwerben:

1. durch Besuch eines 140-stündigen Unterrichts mit einer theoretischen Prüfung bei der IHK. (= Beschleunigte Grundqualifikation)

2. durch eine 7,5-stündige theoretische und praktische Prüfung ohne Unterrichtspflicht bei der IHK

3. durch eine allgemeine Berufsausbildung BKF/FiF

Wir führen den 140-stündigen Unterricht für die beschleunigte Grundqualifikation 4-mal jährlich durch.
Termine werden hier rechtzeitig bekannt gegeben. Voranmeldungen sind jederzeit möglich.

Der nächste Kursstart ist am 15.01.2024

weitere Kurse beginnen voraussichtlich im März 2024

Für nähere Informationen sprechen Sie uns an! Tel.: 06201-17142

Förderprogramm

Für eine individuelle Beratung, welches Förderprogramm evtl. für Sie persönlich in Frage kommt, melden Sie sich bitte in unserem Fahrschulbüro 06201-17142.

Förderungen über die Agentur für Arbeit sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wir beraten gerne über die individuellen Möglichkeiten.
Bis zu 70% Förderung  für nicht gesetzlich vorgeschriebene Schulungen
  • Wirtschaftlichkeitstraining
  • Fuhrparkdispositionsschulung
  • BKF Schulung mit Praxisanteil
Gesetzlich vorgeschriebene Schulungen mit praktischem Anteil
  • Fahrsicherheit
  • Ladungssicherheit
  • Wirtschaftliches Fahre

Klicken Sie hier: https://weick-consulting.de/foerderprogramme/bag-weiterbildung/

Und finden Sie ausführliche Erläuterungen und auf Wunsch auch Hilfestellung bei der Beantragung einer Förderung bei unserem Kooperationspartner Firma Weick Consulting.

Geförderte Maßnahmen

Kurse für Gefahrgutfahrer /ADR

Folgende Kurse Gefahrgutfahrer / ADR bieten wir Ihnen an:

  • ADR-Basiskurs
  • ADR-Auffrischung
  • ADR Aufbaukurs Klasse 1
  • ADR-Aufbaukurs Klasse 7
  • ADR-Aufbaukurs Tank
Stapler-Schein

Wir sind ein qualifizierter Ausbildungsbetrieb für Stapler-Scheine.

Steigern Sie Ihre Qualifikation bzw. die Ihrer Mitarbeiter und erhöhen Sie Ihre Einsatzmöglichkeiten! Unsere Ausbildung erfolgt gemäß der aktuellen Richtlinie und Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft. Prüfungen können auch in verschiedenen Sprachen abgelegt werden.

Abrechnung über Bildungsgutschein möglich.

Staplerschein

Jährliche Unterweisung für Inhaber eines Fahrausweises

An regelmäßigen jährlichen Unterweisungen für Stapler müssen nach Vorschrift der Berufsgenossenschaft alle Inhaber eines gültigen Fahrausweises teilnehmen. Diese Unterweisung können Sie bei  uns absolvieren.

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch!