Aktuelle News in der Coronazeit

hier informieren wir regelmäßig über den Stand der Aus-, Fort- und Weiterbildung während des Lock-Downs.in der Corona-Krise.

Stand 02.01.2022:

FFP2-Maskenregelung:

Alle Personen ab 18 Jahre müssen in Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht besteht, eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen. (bspw. KN95- / N95- / KF94- / KF95-Masken).

Für den Theorieunterricht gilt: Wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter gewährleistet ist, reicht das Tragen einer medizinischen Maske aus. Zudem sorgen in unseren Räumlichkeiten mehrere Top Luftreiniger für eine sauber gefilterte Atemluft.

Davon betroffen sind auch die Ausbildungsfahrzeuge. Bringt bitte daher zu den Fahrstunden ab sofort eine FFP2-Maske mit.

Unter 18-jährige sind von dieser Vorschrift ausgenommen. Für sie reicht das Tragen einer medizinischen Maske weiterhin aus.

Stand 07.12.2021:

Da Schüler während der Weihnachtsferien nicht regelmäßig mehrmals pro Woche getestet werden, hat die Landesregierung entschieden, dass der Schülerausweis während der Weihnachtsferien nicht mehr als Zugang zur Fahrausbildung (Theorie und Praxis) und Fahrerlaubnis-Prüfungen ausreicht.

Während der Ferien müssen somit nicht immunisierte, unter 18-jährige Schülerinnen und Schüler einen von einer anerkannten Teststelle (Arztpraxis, Apotheke, öffentliches Testzentrum) durchgeführt und bestätigten negativen Antigentest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen.

Stand 24.11.2021:

Aufgrund der hohen Infektionszahlen hat die Landesregierung BW entschieden, dass mit dem Inkrafttreten der aktualisierten Corona-Verordnung zur Wochenmitte künftig auch Schüler aktuelle 3G-Nachweise vorlegen müssen.

Das bloße Vorzeigen des Schülerausweises wird deshalb auch als Zugangsberechtigung zur Fahrausbildung und zur Fahrerlaubnisprüfung nicht mehr ausreichen.

Auch nicht-immunisierte Schüler, welche 18 Jahre alt und älter sind, müssen künftig einen anerkannten Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) bzw. einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorzeigen.

Bei Schülern, die noch nicht volljährig sind (unter 18 Jahre), reicht die Vorlage des Schülerausweises als Nachweis für regelmäßige Kontrollen aus.

Besucher und Fahrschüler der Fahrschule benötigen somit für den Zugang zur Ausbildung oder zu den Prüfungen einen von einer anerkannten Teststelle (Arztpraxis, Apotheke, öffentliches Testzentrum) durchgeführt und bestätigten negativen Antigentest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden).

Stand 17.11.2021:

Ab 17.11.2021 gilt in Baden-Württemberg die ALARMSTUFE.
Zutritt zu den Fahrschulräumen ist nur mit

  • Impf- oder Genesenennachweis oder
  • negativen Schnelltest oder
  • Schülerausweis

gestattet.

Für die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs gilt dieses Schaubild

Stand 03.11.2021:

Ab heute gilt in Baden-Württemberg die Warnstufe.

Laut Corona-VO, sind Fahrschulen demnach dazu verpflichtet, die 3G-Regel anzuwenden.

Das bedeutet, dass der Zutritt zu den Fahrschulräumen (Anmeldung, Informationen, Theorie-Unterricht, …) und die Fahrstunden nur noch dann stattfinden dürfen, nachdem ein Geimpften-, Genesenen- oder Getesteten-Nachweis vorgezeigt wird, wobei bei getestet kein Selbsttest mehr gilt.

Der Schnelltest muss von einer dritten autorisierten Stelle durchgeführt werden. Ein PCR Test ist nicht erforderlich (Außer für die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs)

Bei Schülern gilt die Vorlage eines Schülerausweis als Nachweis über Regelmäßige Tests.

Stand 28.06.2021:

Mit der Corona-Verordnung, welche ab heute in Baden-Württemberg in Kraft tritt, gilt der sogenannte Stufenplan. Für unsere Fahrschule bedeutet das konkret, dass ab heute gem. Corona-Verordnung folgende Änderungen in Kraft treten:

Weinheim liegt stand heute mit 3,8 (RKI, 28.06.) in der Inzidenzstufe 1 (5 aufeinanderfolgende Tage Inzidenz <10) 

Das bedeutet, dass wir für den Präsenz-Unterricht keiner Maskenpflicht mehr unterliegen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Für unseren Lehrsaal entspricht das einer Anzahl von 18 Personen.

Wir haben die Mindestbelegung bei der Online-Anmeldung für Präsenzunterricht auf 30 Teilnehmer erhöht.
Sollten mehr als 18 Personen sich im Lehrsaal befinden, besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Für den Online-Unterricht dienstags und donnerstags ändert sich nichts. Es ist zur Zeit keine vorherige Anmeldung mehr notwendig.

In den praktischen Fahrstunden ist weiterhin das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung vorgeschrieben.

Für die Zweiradausbildung dürfen wir laut dem Verkehrsministerium nach wie vor keine Schutzkleidung ausleihen.

Weiterhin gilt unser Hygienekonzept: Für euch gilt weiterhin bei Betreten der Fahrschule und zu Beginn jeder Fahrschunde Hände waschen und Desinfizieren.

Stand 14.05.2021:

Mit der Corona-Verordnung, welche ab 14.05.2021 in Baden-Württemberg in Kraft tritt, sind für Fahrschulen erneut keine Änderungen vorgesehen. Es ändert sich somit nichts an den bekannten Vorgaben.

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte am 04.05.2021 der Klage einer Fahrschule recht gegeben, die gegen die Anordnung zum Online-Unterricht geklagt hatte. Der VGH hat entschieden, dass mit sofortiger Wirkung Theorieunterricht auch wieder in Präsenzform stattfinden darf.

Wir werden somit ab dem 31.05.2021 beide Unterrichtsformen anbieten. Der Theorieunterricht findet wie folgt statt:

MONTAGS
16:30 Uhr –> LKW-Zusatz PRÄSENZ im Fahrschulzentrum Mierendorffstr. 14
18
.00 Uhr –> Grundstoff alle Klassen; PRÄSENZ im Fahrschulzentrum Mierendorffstr. 14

DIENSTAGS
18.00 Uhr –> Grundstoff alle Klassen; ONLINE-Unterricht via ZOOM

MITTWOCHS
16.30 Uhr –> Grundstoff alle Klassen; PRÄSENZ im Fahrschulzentrum Mierendorffstr. 14
18.00 Uhr
 –> LKW-Zusatz PRÄSENZ im Fahrschulzentrum Mierendorffstr. 14

DONNERSTAGS
19.00 Uhr –> Grundstoff alle Klassen; ONLINE-Unterricht via ZOOM

FREITAGS
17.00 Uhr –> Zusatzunterrichte für Motorrad und PKW (näheres über die Terminbuchung)

Stand 18.04.2021:

Mit der Corona-Verordnung, welche ab 19.04.2021 in Baden-Württemberg in Kraft tritt, sind für Fahrschulen derzeit keine Änderungen vorgesehen. Es ändert sich somit nichts an den bekannten Vorgaben.

Stand 09.04.2021:

Mit der Corona-Verordnung, welche ab 12.04.2021 in Baden-Württemberg in Kraft tritt, sind für Fahrschulen derzeit keine Änderungen vorgesehen. Es ändert sich somit nichts an den bekannten Vorgaben.

Stand 15.03.2021:

Ab sofort ist bis auf Widerruf gestattet:

– Praktische Fahrstunden für jeden.

– Theorie-Unterricht ONLINE – Jetzt auch für LKW (Mittwochs 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr –> 2 Lektionen)

– Erste Hilfe Kurse. Nächte Termine mit noch wenigen freien Plätzen am 03.04. und am 10.04.

Stand 08.03.2021:

Da die letzte Corona-Verordnung widersprüchliche Angaben bezüglich der Handhaben für Theorieunterricht in Fahrschulen enthalten hat, forderte der Fahrlehrerverband eine verbindliche Klarstellung. Diese kam gestern Abend um 20.30 Uhr mit dem Hinweis, dass die Informationen bezüglich Fahrschulen fälschlicher Weise online gestellt waren und zwischenzeitlich aktualisiert wurden.

Somit ist es amtlich:

1. Die Corona-Verordnung gilt bis einschließlich Sonntag, den 28.03.2021

2. Praktischer Fahrunterricht ist für jeden wieder möglich. Hier ändert sich im Moment nichts.

3. Präsenz-Unterricht für Theorie ist für ALLE Klassen nicht zulässig. Wir arbeiten an einer Online-Lösung auch für LKW-Unterrichte.

3. Erste Hilfe Kurse werden demnächst wieder möglich sein. Der geplante Kurs am 13.03.2021 muss leider verschoben werden.

Stand 07.03.2021:

Aus der Corona-Verordnung, die ab 08.03.2021 gültig ist, ergeben sich folgende Änderungen für Fahrschulen:

1. Praktischer Fahrunterricht ist für jeden wieder möglich. Hier ändert sich im Moment nichts.

2. Präsenz-Unterricht für Theorie wird voraussichtlich ab 15.03.2021 wider möglich sein.

3. Erste Hilfe Kurse werden ebenfalls demnächst wieder möglich sein. Der geplante Kurs am 13.03.2021 wird wahrscheinlich verschoben werden müssen.

Wir informieren euch rechtzeitig sobald neue Erkenntnisse vorliegen. 

Stand 01.03.2021:

Änderungen der Corona-Verordnung, die ab sofort umgesetzt werden müssen:

Ab sofort ist kein Präsenz-Unterricht mehr gestattet. Das gilt für ALLE unsere Kunden und Fahrschüler. Bis auf weiteres dürfen wir nur noch Online-Theorieunterricht anbieten.
Ebenso wie Veranstaltungen wie ASF, FES, MPU-Vorbereitung, Erste-Hilfe-Kurse, u.s.w. dürfen zur Zeit noch nicht stattfinden.

Praxisunterricht findet jedoch weiterhin statt.

Unsere Fahrschule hat für den normalen Kundenverkehr wieder geöffnet. Gerne begrüßen wir euch in unserem Fahrschulzentrum wenn du dich bei uns anmelden möchtest.

Stand 26.02.2021 – 20:15 Uhr:

Ab 01.03.2021 dürfen Fahrschulen in Baden-Württemberg wieder mit praktischen Fahrstunden beginnen.
Theoretischer Unterricht ist weiterhin nur online möglich.

Termine für praktische Fahrstunden werden über euren Fahrlehrer in den kommenden Tagen vereinbart.

Möchtest du mit Fahrstunden beginnen und hast noch keinen Fahrlehrer, dann wende dich bitte per Mail an info@kluge-fahrschule.de.
Gerne kannst du auch einen Wunschfahrlehrer benennen. Wir versuchen deinen Wunsch zu berücksichtigen.

Bitte beachte  allerdings, dass wir aufgrund der vielen Anfragen die Fahrtermine nach Dringlichkeit priorisieren müssen.  Dabei berücksichtigen wir unter anderem, ob Anträge abgegeben wurden und bereits bearbeitet sind und wie viele Theoriestunden bereits absolviert wurden.

Wir versprechen dir aber, dass du nicht lange warten wirst!


Stand 24.02.2021:

Der Verwaltungsgerichtshof hat gestern in einem Eilantrag die  Corona-Verordnung für den Bereich der Fahrschulen außer Kraft gesetzt. Das bedeutet nicht, dass Fahrschulen ab sofort wieder öffnen dürfen. Es wurde lediglich geurteilt, dass man nicht pauschal für ein ganzes Bundesland einen Geschäftszweig schließen kann.

Das bedeutet konkret, dass nun seitens der Landesregierung erneut geprüft wird, in wie weit Fahrschulen wieder schulen dürfen oder nicht.

Kurzum: zum jetzigen Zeitpunkt gibt es KEINE neuen Informationen und wir müssen weitere Entscheidungen abwarten.

Informationen erhältst du kurzfristig auch über unser Instagram und Facebook Profil.

 

Stand 15.02.2021:

Für Fahrschulen hat sich mit der am 12.02.2021 aktualisierten Verordnung nichts geändert.
Alles was bereits bekannt ist bleibt unverändert bestehen.

Unser Verband, mit dem wir in sehr engem Austausch stehen, ist täglich mit den Ministerien am verhandeln um das Beste für uns Fahrschulen zu ermöglichen. Wir halten weiter auf dem Laufenden.

 Häufig gestellte Fragen:

Finden Theorieprüfungen statt?

  • Ja! Bitte telefonisch im Büro 06201-17142 oder 0172-6244681 melden für einen Termin

Finden Praxisprüfungen statt?
  • Ja! Voraussetzung ist, dass ALLE Fahrstunden gefahren sind. Wir dürfen maximal EINE Fahrstunde vor der Prüfungen fahren. Bitte hier an deinen Fahrlehrer wenden.
 
 Ich sehe oft Fahrschulen herumfahren, wer darf Fahrstunden nehmen?
  • All diejenigen, die berufsbedingt auf den Führerschein angewiesen sind, dürfen ausgebildet werden. Das betrifft in erster Linie Berufskraftfahrer für LKW und Bus. Sollte das auch für dich zutreffen, benötigen wir eine Bescheinigung deines Arbeitgebers mit ausführlicher Begründung, warum der Führerschein benötigt wird und wir können auch dich weiter ausbilden.
 

Werden die Fristen der Prüfaufträge verlängert?

  • Nein! Da Prüfungen nach wie vor stattfinden dürfen, sind für diesen zweiten Lockdown bislang noch keine Verlängerungen bekannt gegeben worden. Von daher bleiben die Fristen bis auf weiteres so bestehen. Die Fristen der Prüfaufträge wurden im März 2020, also während des ersten Lockdowns bereits um 12 Monate verlängert.

Stand 22.01.2021:

Ab sofort Theorieunterricht ONLINE

Du benötigt das Programm “ZOOM” und eine Kamera.

Nähere Informationen findest du im Menü: Online-Angebote

 

Stand 08.01.2021:

Ab Montag, 11.01.2021 müssen laut unserer Landesregierung die Fahrschulen wieder schließen.
Erlaubt ist nur Theorie-Unterricht ONLINE – Wir arbeiten bereits an einem Konzept
Erlaubt sind nur Praxisprüfungen – die Letzte Fahrstunde vor der Prüfung darf auch gefahren werden.

Alle Theorieunterrichte in Präsenzform müssen wir stornieren.

Weiterhin erlaubt ist die Ausbildung in Theorie und Praxis für LKW und Bus, sowie für berufsbedingt benötigte Führerscheine.

Alle geplanten Fahrstunden werden ebenfalls storniert. Ggf. informiert dich dein Fahrlehrer separat über weiteres vorgehen.

Am Montag wird es weitere Informationen geben.

Haltet durch, es geht bald weiter.
Euer Fahrschule Kluge Team

 

Stand: 16.12.2020

Aufgrund der Ausgangsbeschränkung ab 20.00 Uhr müssen wir die Unterrichtszeiten für den Theorieunterricht anpassen.

Folgende Unterrichte finden statt:

Mittwoch, 16.12.2020 – Grundunterricht von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch, 16.20.2020 – LKW-Unterricht von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

Donnerstag, 17.12.2020 – Grundunterricht von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

Freitag, 18.12.2020 – Grundunterricht von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Freitag, 18.12.2020 – Zusatzunterricht PKW – 16.30 Uhr bis 19.30 Uhr

Montag, 21.12.2020 – Zusatzunterricht LKW – 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Montag, 21.12.2020 – Grundunterricht – von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

Dienstag, 22.12.2020 – Grundunterricht – von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch, 23.12.2020 – Grundunterricht – von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch, 23.12.2020 – LKW-Unterricht von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

Ab 24.12.2020 findet bis 08.01.2021 kein Theoretischer Unterricht statt.

Der Erste Unterricht im neuen Jahr 2021 beginnt am 11.01.2021.

 

Wir wünschen dir heute schon mal, trotz der Umstände, besinnliche Feiertage und für 2021 gesegnete Zeiten viel Glück und Gesundheit.

Euer Fahrschule Kluge Team

 

Stand 13.12.2020:

Wir dürfen als Fahrschule weiterhin theoretischen und praktischen Unterricht geben. Ebenso werden weiterhin Prüfungen abgenommen.

Sonstige Angebote wie z. B. Aufbauseminare und Erste-Hilfe-Kurse sind davon ausgenommen, diese müssen leider erst einmal aussetzen.

Natürlich alles nur unter strengster Einhaltung der Hygienemaßnahmen. Deshalb ist es weiterhin unumgänglich, dass …

1. sich jede Person beim Betreten des Gebäudes die Hände desinfiziert, sowie eine Mund-Nase-Bedeckung trägt.
2. sich vor jeder Fahrstunde die Hände desinfiziert und anschließend gründlich mit Seife gewaschen werden.
3. das Schulungsfahrzeug in jeder Fahrstunde gelüftet und an den Kontaktflächen desinfiziert wird.


Aufgrund der Ausgangsbeschränkung ab 20.00 Uhr müssen wir die Unterrichtszeiten für den Theorieunterricht anpassen.

Ab 24.12.2020 findet bis 06.01.2021 kein Theoretischer Unterricht statt.

Der Erste Unterricht im neuen Jahr 2021 beginnt am Donnerstag, 07.01.2021 um 18.00 Uhr

Euer Fahrschule Kluge Team

 

Stand: 08.05.2020

Wir sind happy, ab Montag, den 11.05.20 dürfen wieder loslegen. Allerdings mit strengen Hygieneauflagen.

Wichtige Punkte, die es für alle zu beachten gilt:

  • Während den Fahrstunden ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Der Umwelt zuliebe bring bitte deinen eigenen mit.
  • Treffpunkt ist immer unser neues Fahrschulzentrum in der Mierendorffstr. 14. Hier beginnt und endet jede Fahrstunde. Im Moment dürfen wir nicht abholen.
  • Zur Motorradausbildung ist die eigene Schutzkleidung zu tragen. Von der Fahrschule auszuleihen ist derzeit leider nicht erlaubt. Bitte bringe Helm, Handschuhe, Jacke mit Rückenprotektor, Hose und feste, knöchelhohe Schuhe mit.
  • Um die Kapazitäten im Unterrichtsraum planen zu können melde dich für den Theorieunterricht bitte über unsere Homepage an. Hier geht es zur Online – Terminvereinbarung

NEUE UNTERRICHTSZEITEN in der Mierendorffstrasse 14, Weinheim:

Montags 18.30 Uhr
Dienstags 16.30 Uhr
Mittwochs 16.30 Uhr
Donnerstags 19.00 Uhr

Bitte beachte, dass wir von der Breslauerstr. 36 in die Mierendorffstr. 14 umgezogen sind.

Die Filiale in der Bergstraße hat zurzeit wegen unzureichendem Platzangebot nicht offen. Wir informieren, sobald es auch hier wieder los geht.

Wir freuen uns euch alle bald wiederzusehen.

Euer Fahrschule Kluge Team