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FAHRAUFGABENKATALOG KLASSE B
Vorwort zum Fahraufgabenkatalog
Im Fahraufgabenkatalog sind die Anforderungsstandards und die dazu gehörigen Bewertungskriterien für die Prüfungsfahrt der praktischen Fahrerlaubnisprüfung festgelegt. Dabei werden die Anforderungsstandards im Sinne von Fahraufgaben und Kompetenzbereichen (auch „Beobachtungskategorien“) beschrieben. Fahraufgaben stellen „musterhafte“ Klassen von ähnlichen Verkehrssituationen dar. Die Ähnlichkeit dieser Verkehrssituationen bezieht sich auf die äußeren Rahmenbedingungen der Situationen (z.B. straßenbauliche Gegebenheiten wie „Kreuzungen“) und auf die notwendigen Handlungsabläufe zur Situationsbewältigung. In den Kompetenzbereichen werden die vom Bewerber verlangten grundlegenden Kompetenzen zur Bewältigung einer Fahraufgabe definiert. Die Bewertung einer Fahraufgabe erfolgt jeweils mit Bezug zu den Kompetenzbereichen. Die Fahraufgaben und Bewertungskriterien berücksichtigen keine Situationsdetails (z.B. Witterungsbedingungen). Übergreifende Fahranforderungen wie Vorsicht, Rücksicht und vorausschauendes Fahren werden vorausgesetzt. Die im Fahraufgabenkatalog genannten Zeichen eines Polizeibeamten oder Regelungen eines Polizeibeamten schließen auch Zeichen und Weisungen eines Transportbegleiters entsprechend § 36a StVO ein.
Der Fahraufgabenkatalog ist wie folgt aufgebaut:
- „Definition der Fahraufgabe“ (ggf. in Teilfahraufgaben unterteilt)
- „Grundsätzlicher Handlungsalgorithmus“ (hier wird beschrieben, welche Teilhandlungen der Bewerber prinzipiell in der jeweiligen „Standardsituation“ zur Fahraufgabe auszuführen hat)
- „Situationsunterklassen“ (diese werden definiert, wenn – im Vergleich zur „Standardsituation“ – abweichendes Fahrverhalten notwendig ist)
- „Grundsätzliche Handlungsanforderungen“ (beschreiben das erforderliche Verhalten für die Bewältigung der „Standardsituation“ einer Fahraufgabe mit Bezug zu einer Beobachtungskategorie)
- „Variationen der Handlungsanforderungen“ (diese ergeben sich aus der Spezifik der Situationsunterklassen und stellen in der Regel ein bezüglich der grundsätzlichen Handlungsanforderungen zusätzliches bzw. abweichendes Verhalten dar)
- „Bewertungskriterien“ (hier werden für jede Fahraufgabe – unabhängig von den Situationsunterklassen – die Bewertungskriterien mit Bezug zu den einzelnen Kompetenzbereichen aufgelistet; die Bewertungskriterien umfassen die
- Leistungskategorien „Überdurchschnittliche Leistung“, „Normale Leistung“ (nicht explizit aufgeführt), „Leichter Fehler“ und „Schwerer Fehler“; für die Zuordnung eines beobachteten Fehlverhaltens in die Leistungskategorien „Leichter Fehler“ und „Schwerer Fehler“ ist das Gefährdungspotential dieses Fehlverhaltens entscheidend)
- „Indikatoren“ (zur Objektivierung der fahraufgabenbezogenen Bewertung wurden Indikatoren im Sinne von „Ankerbeispielen“ festgelegt, die dem aaSoP als Orientierungshilfen bei der Leistungseinschätzung dienen; Angaben zu Abständen, Geschwindigkeiten und Zeiten sind dabei Orientierungswerte)
1. - Ein- und Ausfädulungsstreifen, Fahrstreifenwechsel
1.1 - Befahren von Einfädelungsstreifen
Allgemeine Beschreibung
Definition
Bei der Teilfahraufgabe handelt es sich um Verkehrssituationen, in welchen der Bewerber einen Einfädelungsstreifen benutzt, um sich in den fließenden Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn einzuordnen (z.B. beim Auffahren auf die Autobahn).
Grundsätzlicher Handlungsalgorithmus
–Prüfen der Straßenführung (Gestaltung des Einfädelungsstreifens)
–Frühzeitiges und mehrmaliges Beobachten der Verkehrssituation und Einschätzen ihrer Entwicklung
–Prüfen, ob und in welcher Weise ein Einfädeln gefahrlos möglich ist
–Beobachten des Verkehrs auf der durchgehenden Fahrbahn sowie des rückwärtigen und vorausfahrenden Verkehrs auf dem Einfädelungsstreifen
–Betätigen des Blinkers zum Anzeigen des Einfädelungsvorgangs
–Anpassen der Geschwindigkeit an den Verkehrsfluss auf der durchgehenden Fahrbahn unter Ausnutzung des Einfädelungsstreifens
–Gefahrloses Einfädeln in den fließenden Verkehr –Prüfen, ob der Blinker ausgeschaltet ist
Zu unterscheidende Situationsunterklassen
–Standard-Einfädelungsstreifen
–Fehlender oder verkürzter Einfädelungsstreifen (z.B. im Baustellenbereich) –Kombinierter Ein- und Ausfädelungsstreifen (durchgehender Fahrstreifen)
Was wird vom Bewerber in Bezug auf die unterschiedlichen Beobachtungskategorien erwartet?
1.1.2.1. - Verkehrsbeobachtung
Grundsätzliche Handlungsanforderungen
Der Bewerber beobachtet die anderen – insbesondere schwächeren – Verkehrsteilnehmer (z.B. Fußgänger, Kinder, Radfahrer). Bereits bei der Annäherung an den Einfädelungsbereich beobachtet der Bewerber die Verkehrssituation auf der durchgehenden Fahrbahn durch einen direkten Blick. Darüber hinaus beobachtet er den seitlichen Verkehr und die Abstände. Im weiteren Verlauf erfolgt die Verkehrsbeobachtung überwiegend über die Spiegel. Unmittelbar vor dem Einfädeln beobachtet der Bewerber nochmals den seitlichen Verkehr; ggf. kontrolliert er den „Toten Winkel“.
Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen
Bei einem fehlenden oder verkürzten Einfädelungsstreifen (häufig im Bereich von Arbeitsstellen) prüft der Bewerber, ob zusätzliche Verkehrszeichen und/oder Verkehrseinrichtungen vorhanden sind, die ein Anhalten vorschreiben. Bei einem kombinierten Ein- und Ausfädelungsstreifen beobachtet der Bewerber, ob andere Verkehrsteilnehmer beabsichtigen, von der durchgehenden Fahrbahn auf den Ausfädelungsstreifen zu wechseln.
Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Verkehrsbeobachtung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
- Erkennen von überraschenden und/oder gefährlichen Fahrmanövern anderer Verkehrsteilnehmer und sichere Reaktion darauf
[z.B. plötzlich anhaltendes vorausfahrendes Fahrzeug]
Leichte Fehler
- Nichterkennen von ausreichend großen „Lücken“
[abhängig von Sicht, Fahrbahnverhältnissen und Differenzgeschwindigkeit; z.B. bei normalen Sicht- und Fahrbahnverhältnissen und einer Geschwindigkeit von 50 km/h ohne Differenzgeschwindigkeit eine „Lücke“ von 35 m]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
- Unzureichende Verkehrsbeobachtung
[z.B. flüchtige seitliche und/oder rückwärtige Verkehrsbeobachtung; z.B. reagiert überrascht auf ein überholendes Fahrzeug (die Beobachtung des seitlichen Verkehrs ist bei hoher Differenzgeschwindigkeit zu anderen Fahrzeugen besonders wichtig)] - Nichtbeachten von Verkehrszeichen und/oder Verkehrseinrichtungen –Nichtbeachten von Vorschriftzeichen*
- Fehlende Verkehrsbeobachtung*
[z.B. keine seitliche und rückwärtige Verkehrsbeobachtung]
1.1.2.2. - Fahrzeugpositionierung
1.1.2.3. - Geschwindigkeitsanpassung
1.1.2.4. - Kommunikation
1.1.2.5. - Fahrzeugbedienung / Umweltbewusste Fahrweise
1.2 - Befahren von Ausfädelungsstreifen
1.2.2.1. - Verkehrsbeobachtung
1.2.2.2. - Fahrzeugpositionierung
1.2.2.3. - Geschwindigkeitsanpassung
1.2.2.4. - Kommunikation
2.2.2.5. - Fahrzeugbedienung / Umweltbewusste Fahrweise
1.3 - Durchführen von Fahrstreifenwechseln
1.3.2.1. - Verkehrsbeobachtung
1.3.2.2. - Fahrzeugpositionierung
1.3.2.3. - Geschwindigkeitsanpassung
1.3.2.4. - Kommunikation
1.3.2.5. - Fahrzeugbedienung / Umweltbewusste Fahrweise
2. - Kurve
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2.1.2.1. - Verkehrsbeobachtung
2.1.2.2. - Fahrzeugpositionierung
2.1.2.3. - Geschwindigkeitsanpassung
2.1.2.4. - Kommunikation
2.1.2.5. - Fahrzeugbedienung / Umweltbewusste Fahrweise
3. - Vorbeifahren, Überholen
3.1 - Vorbeifahren an Hindernissen und Engstellen
3.1.2.1. - Verkehrsbeobachtung
3.1.2.2. - Fahrzeugpositionierung
3.1.2.3. - Geschwindigkeitsanpassung
3.1.2.4. - Kommunikation
3.1.2.5. - Fahrzeugbedienung / Umweltbewusste Fahrweise
3.2 - Überholen anderer Verkehrsteilnehmer
3.2.2.1. - Verkehrsbeobachtung
3.2.2.2. - Fahrzeugpositionierung
3.2.2.3. - Geschwindigkeitsanpassung
3.2.2.4. - Kommunikation
3.2.2.5. - Fahrzeugbedienung / Umweltbewusste Fahrweise
4. - Kreuzung, Einmündung, Einfahren
4.1 - Überqueren von Kreuzungen und Einmündungen
4.1.2.1. - Verkehrsbeobachtung
4.1.2.2. - Fahrzeugpositionierung
4.1.2.3. - Geschwindigkeitsanpassung
4.1.2.4. - Kommunikation
4.1.2.5. - Fahrzeugbedienung / Umweltbewusste Fahrweise
4.2 - Rechtsabbiegen an Kreuzungen und Einmündungen
4.2.2.1. - Verkehrsbeobachtung
4.2.2.2. - Fahrzeugpositionierung
4.2.2.3. - Geschwindigkeitsanpassung
4.2.2.4. - Kommunikation
4.2.2.5. - Fahrzeugbedienung / Umweltbewusste Fahrweise
4.3 - Linksabbiegen an Kreuzungen und Einmündungen
4.3.2.1. - Verkehrsbeobachtung
4.3.2.2. - Fahrzeugpositionierung
4.3.2.3. - Geschwindigkeitsanpassung
4.3.2.4. - Kommunikation
4.3.2.5. - Fahrzeugbedienung / Umweltbewusste Fahrweise
4.4 - Einfahren
4.4.2.1. - Verkehrsbeobachtung
4.4.2.2. - Fahrzeugpositionierung
4.4.2.3. - Geschwindigkeitsanpassung
4.4.2.4. - Kommunikation
4.4.2.5. - Fahrzeugbedienung / Umweltbewusste Fahrweise
5. - Kreisverkehr
5.1.2.1. - Verkehrsbeobachtung
5.1.2.2. - Fahrzeugpositionierung
5.1.2.3. - Geschwindigkeitsanpassung
5.1.2.4. - Kommunikation
5.1.2.5. - Fahrzeugbedienung / Umweltbewusste Fahrweise
6. - Schienenverkehr
6.1 - Heranfahren an und Überqueren von Bahnübergängen
6.1.2.1. - Verkehrsbeobachtung
6.1.2.2. - Fahrzeugpositionierung
6.1.2.3. - Geschwindigkeitsanpassung
6.1.2.4. - Kommunikation
6.1.2.5. - Fahrzeugbedienung / Umweltbewusste Fahrweise
6.2 - Annäherung an Straßenbahnen und/oder Straßenbahnschienen
6.2.2.1. - Verkehrsbeobachtung
6.2.2.2. - Fahrzeugpositionierung
6.2.2.3. - Geschwindigkeitsanpassung
6.2.2.4. - Kommunikation
6.2.2.5. - Fahrzeugbedienung / Umweltbewusste Fahrweise
7. - Haltestelle, Fußgängerüberweg
7.1 - Annähern und Vorbeifahren an Haltestellen für Busse/Straßenbahnen
7.1.2.1. - Verkehrsbeobachtung
7.1.2.2. - Fahrzeugpositionierung
7.1.2.3. - Geschwindigkeitsanpassung
7.1.2.4. - Kommunikation
7.1.2.5. - Fahrzeugbedienung / Umweltbewusste Fahrweise
7.2 - Annähern an und Überqueren von Fußgängerüberwegen
Allgemeine Beschreibung
7.2.1.1 Definition
Bei der Teilfahraufgabe handelt es sich um Verkehrssituationen, in welchen sich der Bewerber innerhalb geschlossener Ortschaften an eine für Fußgänger und für Krankenfahrstuhlfahrer bzw. Rollstuhlfahrer (nachfolgend als Fußgänger bezeichnet) als Fußgängerüberweg (Zeichen 293) gekennzeichnete Stelle annähert und diese überquert. Zunehmend nutzen auch nicht bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer (Skater, Radfahrer, etc.) den Fußgängerüberweg.
7.2.1.2 Grundsätzlicher Handlungsalgorithmus
–Erkennen und Beachten von Hinweisen, die einen Fußgängerüberweg ankündigen (z.B. Verkehrszeichen)
–Erkennen des Fußgängerüberwegs
–Frühzeitiges und mehrmaliges Beobachten der Verkehrssituation und Einschätzen ihrer Entwicklung
–Beachten des Überholverbots an Fußgängerüberwegen
–Prüfen, ob sich Fußgänger oder nicht bevorrechtigte andere Verkehrsteilnehmer auf bzw. am Fußgängerüberweg befinden oder diesen erkennbar benutzen wollen
–Ggf. Annähern mit mäßiger Geschwindigkeit
–Ggf. bremsbereit annähern, wenn nötig anhalten und warten
–Prüfen, ob die Situation ein Weiterfahren zulässt
–Überqueren des Fußgängerüberwegs
7.2.1.3 Zu unterscheidende Situationsunterklassen
7.2.2 Was wird vom Bewerber in Bezug auf die unterschiedlichen Beobachtungskategorien erwartet?
7.2.2.1. - Verkehrsbeobachtung
Grundsätzliche Handlungsanforderungen
Der Bewerber beobachtet die anderen – insbesondere schwächeren – Verkehrsteilnehmer (z.B. Fußgänger, Kinder, Radfahrer). Der Bewerber erkennt, dass ein Fußgängerüberweg vorhanden ist; bei Dunkelheit erkennt er dies ggf. durch eine besondere Beleuchtung. Bei der Annäherung beobachtet er sorgfältig den Fußgängerüberweg sowie dessen Umfeld, insbesondere wartende oder sich dem Überweg nähernde Fußgänger.
Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen
Keine Besonderheiten.
Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Verkehrsbeobachtung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
–Erkennen von überraschenden gefährlichen Situationen, die sich im Bereich des Fußgängerüberwegs ereignen und sichere Reaktion darauf
Leichte Fehler
–Unzureichende Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
–Unzureichende Beachtung der Vorrangregelung
[z.B. Verzögern eines bevorrechtigten Fußgängers erforderlich]
–Unzureichende Beobachtung der Fußgänger im Nahbereich des Überwegs –Nichtbeachten der Vorrangregelung*
[z.B. sehr abruptes Stehenbleiben eines bevorrechtigten Fußgängers erforderlich, z.B. Überqueren ohne Geschwindigkeitsanpassung und Bremsbereitschaft sowie ohne Beobachtung des Fußgängerüberwegs und dessen Umfelds]
–Nichtbeachten von Vorschriftzeichen* –Fehlende Verkehrsbeobachtung*
7.2.2.2. - Fahrzeugpositionierung
7.2.2.3. - Geschwindigkeitsanpassung
7.2.2.4. - Kommunikation
7.2.2.5. - Fahrzeugbedienung / Umweltbewusste Fahrweise
8. - Geradeausfahren
Definition
Bei der Fahraufgabe handelt es sich um Verkehrssituationen, in welchen der Bewerber vom Fahrbahnrand anfährt oder eine Fahrbahn befährt. Hierbei handelt es sich um die Strecken zwischen den speziellen Fahraufgaben.
Grundsätzlicher Handlungsalgorithmus
–Kontinuierliches Beobachten der Verkehrssituation und Einschätzen ihrer Entwicklung –Erkennen und Beachten von Verkehrszeichen und/oder Verkehrseinrichtungen
–Geschwindigkeitsanpassung an die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnisse sowie die Fahrzeugeigenschaften unter Beachtung der zulässigen Höchst- bzw. Richtgeschwindigkeit
–Positionierung gemäß der Fahrbahnbenutzungsvorschriften
–Vorschriftsmäßiges, sinnvolles und zweckmäßiges Bedienen der technischen Einrichtungen des Fahrzeugs
–Angemessene Fahrzeugbedienung (z.B. flüssige Brems-, Schalt- und Lenkvorgänge unter Berücksichtigung der Grundsätze der umweltbewussten Fahrweise)
–Erkennen und Beachten von Signalen, Zeichen und Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer
–Deutliches Anzeigen der eigenen Absichten
Zu unterscheidende Situationsunterklassen
8.1.2 Was wird vom Bewerber in Bezug auf die unterschiedlichen Beobachtungskategorien erwartet?
8.1.2.1. - Verkehrsbeobachtung
Grundsätzliche Handlungsanforderungen
Der Bewerber beobachtet den Verkehrsraum und fährt vorrausschauend. Insbesondere erkennt er rechtzeitig den Straßenverlauf, die Fahrbahnränder, die Verkehrszeichen und/oder Verkehrseinrichtungen sowie Beschaffenheit, Breite und Steigung/Gefälle der Fahrbahn. Der Bewerber beobachtet die anderen – insbesondere schwächeren – Verkehrsteilnehmer (z.B. Fußgänger, Kinder, Radfahrer). Beim Geradeausfahren wird regelmäßig der rückwärtige und seitliche Verkehr über die Spiegel beobachtet. Der Bewerber berücksichtigt die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnisse, erkennt rechtzeitig Hindernisse und ob sich Tiere auf bzw. neben der Straße befinden oder sich dieser nähern. Er nutzt ausreichend große „Lücken“ aus und erkennt rechtzeitig Verkehrssituationen, in denen das Reißverschlussverfahren anzuwenden ist. Beim Anfahren vom Fahrbahnrand beobachtet der Bewerber den rückwärtigen und seitlichen Verkehr; ggf. überprüft er den „Toten Winkel“.
Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen
Keine Besonderheiten.
Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Verkehrsbeobachtung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
–Erkennen von komplizierten und ggf. unklaren Verkehrszeichen und/oder Verkehrseinrichtungen und der Fahrbahnbeschaffenheit sowie sichere Reaktion darauf
–Erkennen von überraschenden und/oder gefährlichen Fahrmanövern anderer Verkehrsteilnehmer und sichere Reaktion darauf
–Frühzeitiges Erkennen von Tieren, die unerwartet die Fahrbahn betreten und sichere Reaktion darauf
Leichte Fehler
–Nichterkennen von Vorwegweisern und Wegweisern
–Spätes Erkennen von Verkehrszeichen und/oder Verkehrseinrichtungen
–Spätes Erkennen herannahender Tiere
–Nichterkennen von ausreichend großen „Lücken“ beim Anfahren vom Fahrbahnrand
[abhängig von Sicht, Fahrbahnverhältnissen und Differenzgeschwindigkeit]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
–Unzureichende Verkehrsbeobachtung
[z.B. unzureichende Absicherung des seitlichen und/oder rückwärtigen Verkehrs beim Anfahren vom Fahrbahnrand; z.B. flüchtige seitliche und/oder rückwärtige Verkehrsbeobachtung
–Unzureichende Beachtung der Vorrangregelung beim Anfahren vom Fahrbahnrand [z.B. Verzögerung eines bevorrechtigten Fahrzeugs erforderlich]
–Unzureichende Beachtung der Vorrangregelung beim Anfahren vom Fahrbahnrand [z.B. Verzögerung eines bevorrechtigten Fahrzeugs erforderlich]
–Nichtbeachten von Verkehrszeichen und/oder Verkehrseinrichtungen –Nichtbeachten der Vorrangregelung beim Anfahren vom Fahrbahnrand*
[z.B. sehr deutliche Verzögerung eines bevorrechtigten Fahrzeugs erforderlich] –Nichtbeachten von Vorschriftzeichen*
–Nichtbeachten von „ROT“ bei Lichtzeichenanlagen oder entsprechenden Zeichen eines Polizeibeamten (außerhalb von Kreuzungen/Einmündungen)*
–Fehlende Verkehrsbeobachtung*
[z.B. keine seitliche und rückwärtige Verkehrsbeobachtung]
8.1.2.2. - Fahrzeugpositionierung
Grundsätzliche Handlungsanforderungen
Der Bewerber beachtet die Benutzungsvorschriften für Fahrbahnen (z.B. ein bestehendes Rechtsfahrgebot). Der Bewerber hält ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, baulichen Einrichtungen und Hindernissen/Gegenständen. Beim Fahren auf einem Fahrstreifen hält er die Spur. Wird er überholt, ermöglicht er dem Überholenden das Einscheren. Der Bewerber positioniert sich so, dass ein Reißverschlussverfahren regelkonform durchgeführt werden kann. Bei gelben Fahrbahnmarkierungen positioniert sich der Bewerber entsprechend dieser Markierungen. Auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung trägt der Bewerber bei Schrittgeschwindigkeit und im Stau zur Bildung einer „Rettungsgasse“ bei.
Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen
Keine Besonderheiten.
Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
–Zweckmäßiges und sicheres Positionieren, um freie Bahn für Einsatzfahrzeuge (Blaulicht und Einsatzhorn) bei hoher Verkehrsdichte zu schaffen
–Unmittelbare sichere Positionierung aufgrund unerwarteten oder verkehrswidrigen Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer
[z.B. plötzliche und erhebliche Abstandsunterschreitungen durch andere Verkehrsteilnehmer]
Leichte Fehler
–Unsicherheiten beim Halten der Fahrspur
–Vermeidbares Überfahren der Fahrbahnbegrenzungslinie
–Vermeidbares Fahren auf dem Radfahrerschutzstreifen
–Nichtanwendung des Reißverschlussverfahrens
–Nichteinhalten des Rechtsfahrgebots mit zeitnaher Korrektur
–Geringfügige Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Korrektur
[Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als die Hälfte und mehr als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern mit zeitnaher Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z.B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z.B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen;
z.B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
–Vermeidbares Überfahren der Fahrstreifenbegrenzungslinie –Vermeidbares Überfahren des Bordsteins
–Vermeidbare Behinderung von Polizei- und Hilfsfahrzeugen –Unterlassene Bildung einer Rettungsgasse
–Nichteinhalten des Rechtsfahrgebots ohne zeitnahe Korrektur
[Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn das Rechtsfahrgebot innerhalb von 500 m eingehalten wird.]
–Unterschreitung des Sicherheitsabstands zur Seite zu anderen Verkehrsteilnehmern, baulichen Einrichtungen und Hindernissen/Gegenständen
[Der Sicherheitsabstand zur Seite beträgt bei 50 km/h mind. 1 m. Zunahme um 10 cm pro 10 km/h. Ausnahmen: einspurig fahrende Fahrzeuge, Elektrokleinstfahrzeuge und Fußgänger (mind. 1,5 m innerorts und 2 m außerorts). Kann nur mit einem geringeren Seitenabstand als dem vorgeschriebenen vorbeigefahren werden, muss die Geschwindigkeit entsprechend reduziert werden und besondere Sorgfalt erkennbar sein.]
–Geringfügige Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrektur
[Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als die Hälfte und mehr als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z.B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z.B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen;
z.B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
–Erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Korrektur
[Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern mit zeitnaher Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z.B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z.B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z.B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
–Erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrektur*
[Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z.B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z.B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z.B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
–Vermeidbares Verlassen der Fahrbahn*
–Fahrstreifen des Gegenverkehrs grundlos benutzen*
8.1.2.3. - Geschwindigkeitsanpassung
Grundsätzliche Handlungsanforderungen
Der Bewerber beachtet die zulässige Höchstgeschwindigkeit und passt seine Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnissen sowie den Fahrzeugeigenschaften an. Der Bewerber zeigt, dass er auch mit höherer Geschwindigkeit fahren kann, jedoch höchstens mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit. Er fährt nicht ohne triftigen Grund langsam.
Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen
Keine Besonderheiten.
Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Geschwindigkeitsanpassung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
–Unmittelbare sichere Geschwindigkeitsanpassung aufgrund unerwarteten oder verkehrswidrigen Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer
[z.B. plötzliche sehr starke und sichere Geschwindigkeitsverringerung aufgrund einer nicht vorhersehbaren Verkehrssituation (z.B. Gegenverkehr auf dem eigenen Fahrstreifen, Wildwechsel)]
Leichte Fehler
–Unterlassene Bremsbereitschaft
–Durch zögerliches Beschleunigung beim Anfahren Behinderung des nachfolgenden Verkehrs
–Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne triftigen Grund langsam fahren
[z.B. Der Bewerber fährt unter Prüfungsanforderungen zu langsam und stellt dadurch seine Fahrkompetenz nicht ausreichend unter Beweis, obwohl die Bedingungen das zugelassen hätten.]
–Vermeidbare Unterschreitung der Mindestgeschwindigkeit mit zeitnaher Korrektur
[Mehr als 10 km/h zu wenig mit zeitnaher Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden erfolgt.]
–Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Verkehrsverhältnisse mit zeitnaher Korrektur
[z.B. andere Verkehrsteilnehmer werden durch übertrieben langsame Fahrweise behindert. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden erfolgt.]
–Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnisse sowie Fahrzeugeigenschaften mit zeitnaher Korrektur
[Beträgt z.B. die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen 50 m, darf nicht schneller als 50km/h gefahren werden. Beträgt die Sichtweite weniger als 50 m, ist die Geschwindigkeit entsprechend zu reduzieren. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
–Bremsen in nicht verkehrsüblicher Weise
[z.B. unverhältnismäßiges Bremsen zum Erreichen einer Geschwindigkeitsbeschränkung]
–Außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne triftigen Grund langsam fahren
[z.B. Der Bewerber fährt unter Prüfungsanforderungen zu langsam und stellt dadurch seine Fahrkompetenz nicht ausreichend unter Beweis, obwohl die Bedingungen das zugelassen hätten. Dies gilt auch für die Richtgeschwindigkeit.]
–Vermeidbare Unterschreitung der Mindestgeschwindigkeit ohne zeitnahe Korrektur
[Mehr als 10 km/h zu wenig ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden erfolgt.]
–Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Verkehrsverhältnisse ohne zeitnahe Korrektur
[z.B. andere Verkehrsteilnehmer werden durch übertrieben langsame Fahrweise behindert. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden erfolgt.]
–Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnisse sowie Fahrzeugeigenschaften ohne zeitnahe Korrektur
[Beträgt z.B. die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Beträgt die Sichtweite weniger als 50 m, ist die Geschwindigkeit entsprechend zu reduzieren. Wenn eine Fahrbahn so schmal ist, dass ein entgegenkommendes Fahrzeug nicht gefahrlos passiert werden kann, darf nur so schnell gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der überschaubaren Strecke gehalten werden kann. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
–Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit zeitnaher Korrektur
[i.g.O. mehr als 5 km/h und a.g.O. mehr als 10 km/h zu schnell führen bei fehlender zeitnaher Korrektur zur Beendigung der Prüfung. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
–Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ohne zeitnahe Korrektur*
[i.g.O. mehr als 5 km/h und a.g.O. mehr als 10 km/h zu schnell führen bei fehlender zeitnaher Korrektur zur Beendigung der Prüfung. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
–Beschleunigen während des Überholtwerdens*
8.1.2.4. - Kommunikation
Grundsätzliche Handlungsanforderungen
Der Bewerber achtet auf Signale, Zeichen (z.B. Schall- oder Leuchtzeichen) und Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer (z.B. Bremslicht des Vorausfahrenden, Lichthupe). Er zeigt mit deutlichem Fahren (z.B. rechtzeitigem Blinken) seine Absichten frühzeitig an. In schwierigen und uneindeutigen Verkehrssituationen versucht er, sich mit anderen Verkehrsteilnehmern zu verständigen.
Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen
Keine Besonderheiten.
Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Kommunikation [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
–Einschalten der Warnblinkanlage bei Rückstau
–Signalisieren des Verzichts auf den eigenen Vorrang beim Reißverschlussverfahren (z.B. durch Handzeichen)
Leichte Fehler
–Nichtbeachten von sinnvollen Signalen, Zeichen und Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer
[z.B. unzureichende Verringerung der Geschwindigkeit, obwohl das vorausfahrende Fahrzeug das Warnblinklicht eingeschaltet hat.]
–Fehlerhafte Signal- und Zeichengebung
[z.B. fehlendes oder falsches Blinken beim Anfahren vom Fahrbahnrand]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
–Fehlende Reaktion auf ein herannahendes Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn
8.1.2.5. - Fahrzeugbedienung / Umweltbewusste Fahrweise
Grundsätzliche Handlungsanforderungen
Der Bewerber setzt die technischen Einrichtungen (z.B. Scheibenwisch-/-waschanlage, Beleuchtung, Heizung, Lüftung, Heckscheibenheizung, etc.) vorschriftsmäßig, sinnvoll und zweckmäßig ein. Wenn er bedienbare Fahrerassistenzsysteme einsetzt, verwendet er diese sinnvoll und zweckmäßig. Bei notwendigen Geschwindigkeitsanpassungen werden Brems-und Beschleunigungsvorgänge rechtzeitig und angemessen sowie Schaltvorgänge flüssig durchgeführt. Erforderliche Lenkbewegungen werden gleichmäßig und flüssig durchgeführt. Er berücksichtigt die Grundsätze der umweltbewussten Fahrweise.
Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen
Keine Besonderheiten.
Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugbedienung/Umweltbewusste Fahrweise
[miterläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
–Komplexe Fahrzeugbedienung bei einer unerwarteten und/oder komplexen Verkehrssituation
–Optimale Ausnutzung der Fahrwiderstände und erforderliche Geschwindigkeitsverringerung ohne Bremseingriff soweit es sich nicht um Fahren auf Bergstrecken handelt
Leichte Fehler
–Falsche Gangwahl
[z.B. Fahren im falschen Drehzahlbereich, Umweltaspekt] –Ruckartiges Bremsen
–Keine zweckmäßige Lenkradhaltung
[z.B. ausreichende Kontrolle über die Lenkung zeitweise fehlend, obwohl dies vermeidbare gewesen wäre]
–„Eckige“ Lenkbewegungen
–Abwürgen des Motors
–Kein Abschalten des Motors bei längerem Warten
–Geringfügiges Zurückrollen des Fahrzeugs
[weniger als ca. 50 cm]
–Fehlende Motorbremswirkung durch falsche Gangwahl im Gefälle
–Anfahren mit leicht angezogener Handbremse
–Fehlerhaftes Bedienen der Scheibenwischer und/oder Beleuchtungseinrichtungen –Fehlerhaftes Bedienen der Fahrerassistenzsysteme
[z.B. die Bedienung des Fahrerassistenzsystems erfolgt unsicher und geht mit einer erhöhten Ablenkung einher]
–Fehlende Beschleunigung wegen falscher Gangwahl
–Fehlendes Bedienen der Sonnenblende
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
Fehlendes Bedienen der Scheibenwischer und/oder Beleuchtungseinrichtungen –Erhebliches Zurückrollen des Fahrzeugs
[mehr als ca. 50 cm]
–Extreme Verzögerung wegen falscher Gangwahl
[z.B. bei 30 km/h zurückschalten in den ersten Gang]