Klasse B196
Beschreibung
Leichtkraftrad
bis max. 125 cm³ Hubraum
Motorleistung max. 11 kW
Verhältnis aus Leistung und Leermasse max. 0,1 kW/kg
Voraussetzungen
Mindestalter 25 Jahre
Fahrerlaubnis Klasse B mindestens 5 Jahre
Ausbildung
Theorie:
4 x Klassenspezifischer Zusatzunterricht für Motorräder
Praxis:
§6b der FeV schreibt eine Fahrerschulung vor.
Diese umfasst mindestens 5 x 90 Minuten und beinhaltet:
- sicheres durchfahren der Grundfahraufgaben
- Fahren innerorts
- Fahren auf der Landstraße
- Fahren auf der Autobahn
erforderliche Unterlagen
Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule
Zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde wird nach der Ausbildung eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt.
Kosten
Gesamtpreis: 750,00 €
werden weitere Fahrstunden benötigt,
berechnen wir 65,00 € pro weitere Fahrstunde.