Klasse B196

Beschreibung

Leichtkraftrad

bis max. 125 cm³ Hubraum

Motorleistung max. 11 kW

Verhältnis aus Leistung und Leermasse max. 0,1 kW/kg

Voraussetzungen

Mindestalter 25 Jahre

Fahrerlaubnis Klasse B mindestens 5 Jahre

Ausbildung

Theorie:

4 x Klassenspezifischer Zusatzunterricht für Motorräder

Praxis:

§6b der FeV schreibt eine Fahrerschulung vor.

Diese umfasst mindestens 5 x 90 Minuten und beinhaltet:

      • sicheres durchfahren der Grundfahraufgaben
      • Fahren innerorts
      • Fahren auf der Landstraße
      • Fahren auf der Autobahn

erforderliche Unterlagen

Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule

Zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde wird nach der Ausbildung eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt.

 

Kosten

Gesamtpreis: 750,00 €

werden weitere Fahrstunden benötigt,
berechnen wir 65,00 € pro weitere Fahrstunde.

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